Sondereigentumsverwaltung
Für Wohnungseigentümer...
die ihre Wohnung nicht selbst nutzen und diese an Dritte vermieten, bieten wir zusätzlich eine Sondereigentumsverwaltung an. Gerade für Kapitalanleger, deren Wohnort meist weit weg von der gekauften Eigentumswohnung entfernt liegt, ist es wichtig einen Ansprechpartner "vor Ort" zu haben, der sich um sämtliche Angelegenheiten umgehend kümmern kann.
Hier möchten wir ebenfalls unsere wesentlichen Leistungen kurz darstellen:
Die Hauptaufgabe besteht in der Betreuung des Mieters bzw. im Abschluss neuer Mietverträge, gerade die Wohnungsbegehungen bei Mängeln, Wohnungsabnahmen bei Mieterauszug oder Wohungsübergaben bei Mietereinzug sind zeitraubend und aufwändig.
Die Erstellung von Mietverträgen nach neuesten Rechtsprechungen, unter Wahrung der Eigentümerinteressen, verlangt hohe Sachkompetenz.
Hier ist es gut, einen fachkundigen Interessenvertreter zu haben, der einem diese Angelegenheiten abnimmt. Der Eigentümer bleibt hier weitesgehend im Hintergrund.
Die Überwachung der Mieteinnahmen, die außergerichtliche sowie gerichtliche Eintreibung ausstehender Mietzahlungen sowie das jährliche Erstellen einer Betriebskostenabrechnung inkl. Bescheinigung der abzugsfähigen haushaltsnahen Dienstleistungen liegt in unserem Leistungsbereich. Verwaltungsunterlagen oder Rechnungsbelege werden aufbewahrt und organisiert. Der Verwalter vertritt den Eigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder Dritten außergerichtlich oder gerichtlich. Angebote werden bei Notwendigkeit eingeholt und Aufträge im Interesse des Eigentümers und nach Rücksprache an Drittfirmen erteilt.